Die besonderen Rechte schwerbehinderter oder gleichgestellter Menschen können wir nur berücksichtigen, wenn Sie uns hierüber in Kenntnis setzen. Sofern eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung vorliegt und sie uns diese mitteilen möchten, bitten wir darum als zusätzliches Dokument den Schwerbehindertenausweis bzw. den Bescheid über die Gleichstellung hochzuladen. Die Angabe dient außerdem personalstatistischen Zwecken und wird dafür anonymisiert.